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ASF-Seminare

 

 

ASF-Seminare

ASF-Seminare, auch Aufbauseminare oder Nachschulung genannt, werden gesetzlich angeordnet, wenn du als Fahranfänger während deiner Probezeit gegen eine Regel der Straßenverkehrsordnung verstoßen hast. Somit ist die Teilnahme am Seminar Pflicht.

 

Ein weiterer Grund für die Teilnahme an einem ASF-Seminar ist, wenn du Punkte aus dem Fahreignungsregister abbauen möchtest.

 

Ferner gibt es ein „besonderes Aufbauseminar“ die sich speziell an Verkehrsteilnehmer richtet, die durch Drogen- oder Alkoholmissbrauch aufgefallen sind.

ASF-Seminare – Überblick

Ablauf:

Das gesamte ASF-Seminar besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 30 Minuten. Die Teilnehmer finden sich zusammen und bilden ein Gesprächskreis. Der Seminarleiter, der in den meisten Fällen auch ein Fahrlehrer ist, moderiert und leitet das Seminar. Es findet aber kein Unterricht im Sinne einer Fahrstunde oder eines Theorieunterrichts statt. In erster Linie geht es im Seminar um Kommunikation. In der Gruppe werden die vorgefallenen Verstoße vorgetragen. Gemeinsam werden Ursachen und Symptome der Geschehnisse ermittelt und passende Lösungen gesucht. Tiefgreifende Gespräche und Diskussionen sind während dem Seminar keine Seltenheit.

Nach der ersten Seminarsitzung muss jeder Teilnehmer eine Beobachtungsfahrt mit dem Seminarleiter absolvieren. Dabei kann der Fahrer von den übrigen Teilnehmern begleitet werden. Nachdem der Teilnehmer die Beobachtungsfahrt abgeschlossen hat, findet eine Nachbesprechung statt. Gemeinsam werden die Beobachtungen und Geschehnisse analysiert.

Nach Abschluss des gesamten Seminars bekommt jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die er bei der zuständigen Behörde vorlegen muss.

 

Rahmenbedingungen:

  • Seminarzeitraum: Meistens innerhalb von zwei Monaten
  • Seminardauer: Maximal vier Wochen
  • Seminarform: Gruppensitzung, Gespräche zwischen Seminarleiter und den Teilnehmern
  • Teilnehmeranzahl: Mindestens sechs, maximal 12 Teilnehmer
  • Theorie: Vier Sitzungen á 135 Minuten plus Pause
  • Praxis: Eine Beobachtungsfahrt á 30 Minuten plus 15 Minuten Nachbesprechung
  • Seminar muss vollständig durchlaufen werden

 

Teilnahmebestätigung:

  • Schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei der Behörde

 

Was droht bei Nichtteilnahme:

  • Führerscheinentzug bis zur Vorlage der Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde

 

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